Allgemeines / Brainstorming


Posted by NicoleK in category: Initial Ideas
Hier können wir alles sammeln, was wir beachten müssen, was wir so an Ideen haben usw.

Brainstorming für die Präsentation fürs Integrationsseminar:
    - 45 min
    - inkl. 15 min Diskussion
    - Video?
 

Inhalt

*Inhalt
  • Fakten / Statistiken
*rechtliche Grundlagen
  • Beispiele aus der Praxis
    • Schwarz Stiftung
    • Daimler
  • Video?
  • Diskussion
    • Kritik an Privatschulen? zB Schwarz Schule --> welche Probleme/Konflikte könnten entstehen? (siehe Post "Bsp: Schwarz Stiftung")
  • Eva Hermann (Frauen zurück zu Ursprungsbestimmung)
 

Inwiefern unterstützt der (deutsche) Staat die Vereinbarkeit von Familie und Beruf?

*Inwiefern unterstützt der (deutsche) Staat die Vereinbarkeit von Familie und Beruf?
  • Elternzeit
  • Kindergeld (Staffelung: je mehr Kinder, desto mehr Geld)
  • Erziehungsgeld
  • KiTa-Plätze
  • Steuererleichterungen
  • Kostenlose Bildung (Schule)
  • Ganztagesschulen
  • Gesetzlich freier Urlaubstag bei Geburt von Kind
  • Förderung von Vereinen zur Freizeitgestaltung
  • bei Krankheit von Kindern unter 12 Jahren --> Kindkrank --> kein Urlaub nötig
 

Inwiefern können Unternehmen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen?

*Inwiefern können Unternehmen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen?
Bsp: Daimler, Schwarz Stiftung
  • Teilzeit / Job-Sharing
  • Vertrauensarbeitszeit
  • Gleitzeit
  • Home-Office
  • Flexible Arbeitszeiten
  • Hilfe bei Wiedereinstieg nach Elternzeit
  • Prämien
  • Betriebskindergarten
  • Zuschüsse zum Kindergartenbeitrag
 

Welche Probleme können auftreten?

*Welche Probleme können auftreten?
  • zu wenig KiTa-Plätze
  • Streik KiTa
  • Kinder Betreuung teuer
  • Was ist bei Krankheit des Kindes? Vor allem wenn keine Familie/Freunde (zB Oma) in der Nähe ist
  • Auswirkungen auf Beziehung mit Familie aufgrund der geringen Zeit zusammen
  • Wiedereinstieg
 

Wie ist die Familienfreundlichkeit in der Region HN?

*Wie ist die Familienfreundlichkeit in der Region HN?
Umfrage von sviatlana.prakapiuk@ggs.de?
 
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Link: Blog --> Familienfreundlichkeit am Arbeitsplatz


Posted by NicoleK in category: Initial Ideas

Familienfreundlichkeit am Arbeitsplatz

*Familienfreundlichkeit am Arbeitsplatz
Heute, am 15. Mai ist der Internationale Tag der Familie, ein offizieller Gedenktag, den die Vereinten Nationen bereits 1993 ins Leben gerufen haben. Daher gibt es heute zahlreiche Aktionenin vielen Städten. Auch der Bundestag hat eine Pressemitteilung zum Thema herausgegeben: Kinderkommission im Deutschen Bundestag. Ein guter Anlass, auch mal einen Blick auf das eigene Umfeld zu werfen:
 
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Die Wickelkinder GmbH ist familienfreundlich: Mit Vollgas geradeaus zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Foto: © bluedesign – fotolia.com)
 

Job und Familie: so funktioniert’s!

*Job und Familie: so funktioniert’s!
Wer von mir schon mal eine E-Mail erhalten hat, kennt aus meiner Firmen-Signatur meinen Titel, meine Telefonnummer und meine Kernarbeitszeit. Vielleicht ist aber dem einen oder der anderen auch dieser eine Satz ins Auge gesprungen:  „Ich habe einen familienfreundlichen Arbeitsplatz.“: 
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Ich habe einen familienfreundlichen Arbeitsplatz
 
Was heißt das eigentlich?
Hinter diesem Satz kann je nach Unternehmen vieles stehen –  Teilzeitstellen, Arbeitszeitkonten, Kindergartenzuschüsse oder in größeren Unternehmen ein Betriebskindergarten. Familienfreundlichkeit wird auch bei uns, bei der Wickelkinder GmbH, groß geschrieben: Bei uns  sind es vor allem die flexiblen Arbeitszeiten, die Teilzeitstellen und die Möglichkeit, im Home-Office zu arbeiten, welche das (Familien-)leben leichter machen.

Kranke Kinder – großes Problem?

*Kranke Kinder – großes Problem?
Als meine Kinder noch klein waren (und ich noch bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt war), habe ich mir solche flexiblen, familienbewussten Arbeitszeitregelungen oft gewünscht  – gerade in den Schulferien, wenn am Stück ganze Wochen überbrückt werden müssen. Oder wenn Kinder von einen auf den anderen Augenblick erkrankten. Ich erinnere mich nur zu gut an die Panik, wenn ein Kind plötzlich augenfällig krank war und es gleichzeitig an diesem Tag  im Büro etwas Wichtiges zu erledigen gab. Dann mussten eilig Babysitter organisiert werden, die sich in meiner Abwesenheit um das kranke Kind kümmern konnten, bis ich wieder zuhause war.
Zum Glück für mich kamen diese Situationen nur selten vor und bereits meine ehemaligen Arbeitgeber zeigte sich immer äußerst flexibel.

Home-Office – eine familienfreundliche Lösung?

*Home-Office – eine familienfreundliche Lösung?
Heute sind meine Kinder größer und für mich ist es noch ein wenig einfacher geworden, die oft zitierte Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu leben. Denn ich genieße die Möglichkeit, kurzerhand meinen Arbeitsplatz nach Hause verlegen zu können, wenn ich wegen eines kranken Kindes gar nicht, oder nur kurz im Büro erscheinen kann. Schließlich brauchen auch große Kinder (für die man sich leider nicht mehr „kindkrank“ schreiben lassen kann, wenn sie erst einmal 12 Jahre alt geworden sind) ihre Familie. Was also tun, wenn ein älteres Kind krank ist? Home-Office macht’s möglich! Auch wenn ihre Papas und Mamas gerne arbeiten.

Elternzeit und Wiedereinstieg ins Berufsleben

*Elternzeit und Wiedereinstieg ins Berufsleben
Familienfreundlichkeit sehe ich auch noch in anderen Bereichen unserer Firma – so zum Beispiel in der Personalpolitik, wenn es um den Wiedereinstieg nach einer Babypause geht. Zahlreiche Kolleginnen nutzen das Angebot, zunächst mit einer minimalen Stundenzahl an ihren „Home-Office“-Arbeitsplatz zurückzukehren. Wohl dosiert und gut abgesprochen, ist das für beide Seiten ein Vorteil. Die Mamas „bleiben am Ball“  und die Wickelkinder können weiterhin von der Kompetenz ihrer Mitarbeiterinnen profitieren.
Hier findest du nützliche Tipps zum Wiedereinstieg in den Beruf.

Best Practice

*Best Practice
Und – wie sieht es bei dir aus? Gibt es in bei deinem Arbeitgeber konkrete Lösungen für einen familienfreundlichen Arbeitsplatz? Was ist bei deinem Arbeitgeber besonders familienfreundlich, oder was vermisst du? Wie bekommst du Familie und Beruf unter einen Hut? Vielleicht hast du dich sogar dazu entschlossen, lieber gar nicht mehr arbeiten zu gehen?
Schreib mir einfach ein Kommentar oder teile deine Meinung und Erfahrung auf Facebook mit.
Freue mich auf eure Kommentare! Die lese ich dann im Home-Office 
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* Denn wie ihr ja nun wisst: Ich habe einen familienfreundlichen Arbeitsplatz!
Eure Anja
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Interview & Podcast: WIE BEKOMMT MAN BERUF, FAMILIE UND SELBSTSTÄNDIGKEIT UNTER EINEN HUT?


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Bsp: Schwarz Stiftung


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  • Kindergarten

http://www.josef-schwarz-schule.phorms.de/de/
  • Grundschule
  • Sekundarschule (ab 2016)

Kritik an der Schwarz-Schule

Unsere Befürchtung: Die Schule, die in einem "pädagogischen Assessment entscheidet, ob das Kind dem bilingualen Konzept folgen kann und die sozialen und kognitiven Fähigkeiten hinreichend sind" (Carsten Breyde, Vorstand der Phorms Management AG, Betreiber der JSS), könnte zur Spaltung der Bildung und der Gesellschaft beitragen. Die guten kommen in die Privatschule, die anderen bleiben auf der öffentlichen Schule. Die einen werden später die besseren Jobs haben, die andern haben’s schwerer. Deshalb auch die Forderung: Gute Bildung für alle unsere Kinder. Es ist auch eine Kritik an das öffentliche Schulsystem, Schule und Bildung stärker zu gestalten, statt  nur zu verwalten.

Gilt nicht der Satz: ‚Wes Brot ich ess, dess Lied ich sing'? Kann in der Josef-Schwarz-Schule ein freier, kritischer Geist herrschen, oder nur ein Geist im Rahmen dessen, was der verborgene Gönner noch für tolerabel hält? Wir haben die Sorge, dass durch den Einfluss der Firma die Freiheit der Lehre auf dem Spiel steht.

Auf die Transparente schrieben wir dehalb: Ohne Mauern, ohne Zäune. Bildung zur Freiheit des Geistes und des Verstandes. Und: Dient Bildung dem Wachstum der Kinder oder dem Wachstum der Wirtschaft?.

Unternehmen wollen und müssen wirtschaften, aber es besteht die Gefahr, dass dieses gewinn- und renditeorientierte Denken auf die Schule übertragen wird. Carsten Breyde sagt: „Denn ich muss auch den Eigentümern des Unternehmens, denjenigen, die in die Idee von Phorms investiert haben, immer wieder zeigen, dass es das richtige Investment ist. Und zwar auch im Rahmen einer Sozialrendite, die ebenfalls unter ökonomischen Aspekten zu rechtfertigen ist". Auf den Plakaten stand: Wahre Bildung darf nicht zur Ware werden und Habe den Mut dich deines eigenen Verstandes zu bedienen (I. Kant) - oder zum Erfolg getrieben?

Wir sehen die Gefahr, Kinder und Bildung als Investitionsobjekte zu betrachten, um auf dem Weltmarkt bestehen zu können. Dies wäre eine verkürzte und verengte Sicht auf den Menschen. 

Schon lange vor dem öffentlichen Protest hörten wir von vielen, die ähnliche Bedenken wie wir hatten; an dem Tag selbst stimmten uns einige zu, andere ignorierten uns, manche widersprachen uns. Gut, denn wir wollten mit unseren Gedanken zum Nachdenken anregen.  


 

Bilder


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    Familienpolitik


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    Inwiefern unterstützt der (deutsche) Staat die Vereinbarkeit von Familie und Beruf? 
    • Elternzeit
    • Kindergeld (Staffelung: je mehr Kinder, desto mehr Geld)
    • Erziehungsgeld
    • KiTa-Plätze
    • Steuererleichterungen
    • Kostenlose Bildung (Schule)
    • Ganztagsschulen
    • Gesetzlich freier Urlaubstag bei Geburt von Kind
    • Förderung von Vereinen zur Freizeitgestaltung
    • bei Krankheit von Kindern unter 12 Jahren --> Kindkrank --> kein Urlaub nötig
    • Familienfreundliche Unternehmenspolitik: Leitfäden zur Umsetzung http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=31036.html 


    Die Elternzeit

    *Die Elternzeit
    Ein Anspruch auf Elternzeit besteht für jeden Elternteil zur Betreuung und Erziehung seines Kindes bis zur Vollendung dessen dritten Lebensjahres. Die Elternzeit ist ein Anspruch des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin gegenüber dem Arbeitgeber. Während der Elternzeit ruhen die Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses. Das Arbeitsverhältnis bleibt aber bestehen und nach Ablauf der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Rückkehr zur früheren Arbeitszeit. Da das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit lediglich ruht und mit dem Ende der Elternzeit wieder vollständig auflebt, ist die Arbeitnehmerin beziehungsweise der Arbeitnehmer gemäß der im Arbeitsvertrag getroffenen Vereinbarungen zu beschäftigen.

    1. Gemeinsame Elternzeit

    *1. Gemeinsame Elternzeit
    Beide Elternteile können auch gleichzeitig bis zu drei Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen.

    2. Flexible 12 Monate

    *2. Flexible 12 Monate
    Mit Zustimmung des Arbeitsgebers ist eine Übertragung von bis zu 12 Monaten auf die Zeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes, zum Beispiel während des 1. Schuljahres möglich.

    3. Anmeldefristen

    *3. Anmeldefristen
    Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer müssen ihre Elternzeit spätestens 7 Wochen vor deren Beginn schriftlich von der Arbeitgeberseite verlangen. Damit wird organisatorischen Schwierigkeiten insbesondere von mittelständischen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern bei der Suche nach Ersatzkräften Rechnung getragen.
    Um die Elternzeit flexibel zu gestalten und gleichzeitig die notwendige Planungssicherheit für die Arbeitgeberseite zu gewährleisten, müssen sich die Eltern bei der Anmeldung für die kommenden 2 Jahre ab Beginn der Elternzeit festlegen. Wird die Elternzeit von der Mutter unmittelbar nach der Mutterschutzfrist oder unmittelbar nach einem auf die Mutterschutzfrist folgenden Urlaub in Anspruch genommen, so hat sie sich nur bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres des Kindes festzulegen.

    4. Zulässige Teilzeitarbeit während der Elternzeit

    *4. Zulässige Teilzeitarbeit während der Elternzeit
    Während der Elternzeit ist eine Teilzeiterwerbstätigkeit von bis zu 30 Wochenstunden zulässig. Bei gleichzeitiger Elternzeit können die Eltern somit insgesamt 60 Wochenstunden (30 + 30) erwerbstätig sein. Damit besteht die Möglichkeit, auch während der Elternzeit, das Familieneinkommen in einem gewissen Umfang zu sichern. Sowohl Vater als auch Mutter sind nicht gezwungen, ihre Erwerbstätigkeit zu unterbrechen, und können die Betreuung ihres Kindes selbst übernehmen. Dies entspricht den Wünschen vieler Eltern und kommt gleichzeitig auch den Bedürfnissen von Betrieben entgegen. Sie haben hoch motivierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und brauchen nicht längere Zeit auf ihre bewährten Fachkräfte zu verzichten.

    5. Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit

    *5. Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit
    Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch auf Verringerung der Arbeitszeit in der Elternzeit im Rahmen von 15 bis 30 Wochenstunden. Der Rechtsanspruch gilt in allen Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten. Ein Rechtsanspruch auf Verringerung der Arbeitszeit besteht nicht, wenn dringende betriebliche Gründe dem entgegenstehen. Im gegenseitigen Einvernehmen können der Arbeitgeber und die Arbeitnehmerin beziehungsweise der Arbeitnehmer außerhalb des Rechtsanspruchs eine Teilzeit mit weniger als 15 Wochenstunden vereinbaren. Es besteht ein Rückkehranspruch zur vorherigen Arbeitszeit nach Ende der Elternzeit.

    6. Kündigungsschutz in der Elternzeit

    *6. Kündigungsschutz in der Elternzeit
    Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Elternzeit angemeldet worden ist, frühestens jedoch 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit sowie während der Elternzeit, darf die Arbeitgeberin beziehungsweise der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht kündigen. Nur in besonderen Fällen kann ausnahmsweise eine Kündigung für zulässig erklärt werden. Die Klärung der Zulässigkeit erfolgt durch die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder einer von ihr bestimmten Stelle.

    7. Vorzeitige Beendigung der Elternzeit zur Inanspruchnahme des Mutterschutzes

    *7. Vorzeitige Beendigung der Elternzeit zur Inanspruchnahme des Mutterschutzes
    Arbeitnehmerinnen können die angemeldete Elternzeit vorzeitig - ohne Zustimmung des Arbeitgebers - beenden, um die gesetzlichen Mutterschutzfristen nach § 3 Absatz 2 und § 6 Absatz 1 Mutterschutzgesetz und die damit verbundenen Rechte in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall sollte dem Arbeitgeber die Beendigung der Elternzeit rechtzeitig mitgeteilt werden. Eine rückwirkende Beendigung der Elternzeit ist nicht vorgesehen. Die Elternzeit kann also frühestens enden, wenn die Mitteilung dem Arbeitgeber zugegangen ist.

    8. Flexibilisierung der Elternzeit ab 1. Juli 2015

    *8. Flexibilisierung der Elternzeit ab 1. Juli 2015
    Begleitend zur Erweiterung des Elterngeldes um ein ElterngeldPlus sollen Eltern künftig die Möglichkeit bekommen, die Elternzeit flexibler aufzuteilen. Mütter und Väter können dann 24 statt bisher 12 Monate auf den Zeitraum zwischen dem dritten und dem achten Lebensjahr übertragen. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht mehr erforderlich. Der Arbeitgeber kann jedoch den dritten Abschnitt der Elternzeit aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, wenn er zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes liegt. Die Anmeldefrist für die Elternzeit für den Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes wird auf 13 Wochen erhöht.
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